Unser Hauptaugenmenrk liegt auf der Wappeninschrift, welche auf der Banderole das gesamte Wappen „untermalt“.
Die Inschrift „VIRIBUS UNITIS“ bedeutet übersetzt „Mit Vereinten Käften“ !
Leider liegt keine weitere und genauere Beschreibung bzw. Bedeutung des Wappens vor. Das Wappen ansich bietet ein weites Spektrum an Interpretationsmöglichkeiten.
silberne Wechselzinnen-Balken auf Rot.
Das Gesamtwappen hat die ungewöhnliche Form eines Adlers mit drei aufgelegten Wappenschilden. Alle vier Bestandteile versinnbildlichen Familien, die im Besitz der Herrschaft Wickrath waren. Bis 1310 gehörte sie als geldrisches Lehen den Grafen von Are-Hochstaden. Ihren Namen andeutend, führten diese den Adler (Aar) im Wappen. 1335 belehnte der geldrische Graf den Herrn von Broichhausen mit Wickrath. Dessen Wappen unterscheidet sich vom silber-grünen Schild im Wickrather Wappen nur durch fünf Steckkreuze im grünen Feld. Auf dem rechten Adlerfang liegt das Wappen der Hompeschs; 1488 wurden sie mit Wickrath durch den Kaiser belehnt, d. h. die bisher geldrische Herrschaft Wickrath wurde reichsunmittelbar und somit ein eigenständiges „staatliches“ Territorium. Die Herren von Hompesch
wurden demzufolge Reichsfreiherren zu Wickrath.
Von 1502 bis zur Übernahme Wickraths durch die Franzosen 1796 waren die Herren von Quadt im Lehensbesitz der Reichsfreiherrschaft Wickrath. Ihr Wechselzinnen-Wappen liegt auf dem linken Fang des Adlers.
Das Gesamtwappen von Wickrath fällt besonders auf, da es nicht die übliche Schildform hat, sondern ein Adler-Wappen ist. Dieser Adler ist der der Ares und darf nicht fehl gedeutet werden als preußischer oder als Reichsadler, etwa wegen der ehemaligen Reichsunmittelbarkeit Wickraths; seit 1909 war es den Gemeinden untersagt, diese Adler in ihren Wappen zu führen.
Das Wickrather Wappen entstand 1926, kurz bevor die Bürgermeisterei zum Amt erklärt wurde (1927). Sein Schöpfer war der Düsseldorfer Professor Otto Hupp (1859-1949).
Das Wappen ist in der Titelzeile abgedruckt.
Text: Heinz-Josef Katz, Wickrath 2006